Prüfungs-, Probe und Überführungsfahrten
| Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten | |||
| 181 | Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben | 16 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3, 7 48 Nr. 15, 18 | 10 € |
| 182 | Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug verwendet | 16 Abs. 2 Satz 6 48 Nr. 16 | 50 € |
| 183 | Gegen die Pflicht zum Fertigen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen | 16 Abs. 3 Satz 5, 6 48 Nr. 6, 17 | 25 € |