Überprüfung mitzuführender Gegenstände
| Überprüfung mitzuführender Gegenstände | |||
| 191 | Mitzuführende Gegenstände auf Verlangen nicht vorgezeigt oder zur Prüfung nicht ausgehändigt | 31b 69a Abs. 5 Nr. 4b | 5 € |
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| 191 | Mitzuführende Gegenstände auf Verlangen nicht vorgezeigt oder zur Prüfung nicht ausgehändigt | 31b 69a Abs. 5 Nr. 4b | 5 € |