Überprüfung mitzuführender Gegenstände

  Überprüfung mitzuführender Gegenstände    
191 Mitzuführende Gegenstände auf Verlangen nicht vorgezeigt oder zur Prüfung nicht ausgehändigt 31b 69a Abs. 5 Nr. 4b 5 €
Übermäßige Straßenbenutzung
Umweltschutz