Änderung der Lenk- und Ruhezeiten
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Änderung der Lenk- und Ruhezeiten
Ab dem 11.4.07 gelten für Lastkraftwagen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht neue Bestimmungen hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten.
Ab dem 11.4.07 müssen Lastkraftfahrer, die einen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t führen, Lenk- und Ruhezeiten von insgesamt 11 Stunden pro Tag einhalten. Von diesen 11 Stunden müssen mindestens 9 Stunden an einem Stück genommen werden. Die wöchentliche Lenkzeit wird auf maximal 56 Stunden beschränkt. Zudem gilt die Regelung, dass Lkw Fahrer innerhalb von 14 Tagen mindestens einmal mindestens 45 Stunden durchgehend pausiert haben müssen.