Änderungen des Zulassungsrechts
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Änderungen des Zulassungsrechts
Nach der bisherigen Rechtslage galt Folgendes: War ein Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt, musste ein sog. Vollgutachten vorgelegt werden, um eine Zulassung beim Straßenverkehrsamt erwirken zu können. Diese Vollgutachten waren relativ aufwendig und nicht unerheblich teuer.
Durch eine Änderung des Zulassungsrechts zum 1.3.07 wird auf ein solches Vollgutachten weitgehend verzichtet. Wer nunmehr ein zuvor stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen will, muss lediglich eine gültige und Haupt- und Abgasuntersuchung vorlegen.
Ein Vollgutachten ist nach der Rechtsänderung zum 1.3.07 nur noch dann notwendig, wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war.