Förderung von Rußfiltern

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Förderung von Rußfiltern

Aufgrund der anhaltenden Diskussion um Feinstaub und um Rußpartikel bei Diesel-Pkw, werden Nachrüstungen bei Diesel-Pkw mit Partikelfiltern im Zeitraum vom 1.1.06 bis zum 31.12.09 steuerlich gefördert. Der Kraftfahrzeughalter, der seinen Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter in diesem Zeitraum nachrüsten lässt, erhält eine Förderung in Höhe von 330 €.

Ab dem 1.4.07 müssen Kraftfahrer von Pkw mit Dieselmotoren mit einem jährlichen Zuschlag auf die Kfz-Steuer in Höhe von 1,20 € je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum rechnen. Dies gilt selbst für die Pkw, die aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können.

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Bußgelder ab dem 22.3.07 EU-weit vollstreckbar