Bußgelder ab dem 22.3.07 EU-weit vollstreckbar
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Bußgelder ab dem 22.3.07 EU-weit vollstreckbar
Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass Bußgelder ab 70,00 € nunmehr gegenseitig anerkannt werden. Damit ist eine Vollstreckung von Bußgeldern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auch innerhalb Deutschlands möglich. Dies gilt zumindest für die Bußgelder, die ein Bußgeld in Höhe von 70,00 € oder mehr vorsehen. Damit besteht die Gefahr, dass selbst vor dem 22.3.07 in anderen EU-Mitgliedstaaten begangene Ordnungswidrigkeiten auch innerhalb Deutschlands vollstreckt werden.