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Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis gänzlich und muß erneut durch eine Führerscheinprüfung erlangt werden. Jedoch wird vom Gericht regelmäßig eine Sperre ausgesprochen. Während dieser Sperrzeit darf der Verurteilte keinen neuen Führerschein ausgehändigt bekommen. Die Sperrfrist dauert zwischen 6 Monaten und fünf Jahren.

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