Antwort 1
Der TÜV meines Autos war am 1.1.07 abgelaufen. Ich habe mein Fahrzeug am 1.3.2007 zum TÜV gebracht. Dort wurde mir nur TÜV bis zum 1.1.09 bescheinigt. Ist das richtig?
Antwort 2
Was gilt, wenn in dem TÜV-Bericht Mängel festgestellt wurden?
Antwort 3
Muss ich die Untersuchungsberichte bezüglich der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung aufheben?
Antwort 4
Was für Prüfungszeiträume gelten beim TÜV für Wohnmobile?
Antwort 5
Was droht, wenn die HU-Fristen überschritten werden?
Antwort 6
Was droht, wenn die AU-Fristen überschritten werden?