Antwort23
Beweispflicht
In einem Gerichtsprozeß muß grundsätzlich der Kläger alle Tatsachen beweisen können, auf die er sich beruft, weil sie für ihn günstig sind. So muß derjenige, der sich z.B. auf die Mangelhaftigkeit eines Fahrzeuges beruft oder auf die Vorfahrtsverletzung durch den Beklagten, diese Umstände beweisen. Dies kann er z.B. durch Zeugen.
Das Gesetz sieht vor, dass beim sog. Verbrauchsgüterkauf der gewerbliche Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe zu beweisen hat, dass das Fahrzeug mangelfrei war. Nach den 6 Monaten ist dann der Käufer für sämtliche behaupteten Mängel beweispflichtig. Insbesondere muß er beweisen können, dass der Mangel auch schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Dies wird dem Käufer nach mehreren Monaten regelmäßig schwer fallen. Die Beweislastumkehr greift übrigens nicht, wenn diese mit der Art des Mangels (z.B. frischer Unfallschaden) nicht vereinbar ist.
Kommt es z.B. zu einem Prozess über die Frage, ob Ihr Fahrzeug mangelhaft war oder nicht oder in welcher Höhe eine Minderung berechtigt ist, so wird es schnell teuer. Es fallen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an und bei technischen Fragen wird das Gericht ggf. einen Gutachter zu Rate ziehen müssen, dessen Gutachten ebenfalls teuer werden kann.
Falls sie nicht rechtsschutzversichert sind, so sollten Sie sich den Weg zum Gericht gut überlegen. Was bringt es Ihnen wenn Ihnen das Gericht bei einem Streitwert von 1.000,00 € zu 75% Recht gibt, Sie aber aufgrund der 25%igen Kostentragungspflicht im Nachhinein finanziell doch schlechter dastehen als zuvor?!
Daher unser Tip: Versuchen Sie sich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen. Beharren Sie nicht auf den letzten 50,00 €. Ein guter außergerichtlicher Vergleich ohne Gericht und Gutachter ist besser als nichts. Dennoch sollten Sie sich zuvor ausführlich beraten lassen, welche Rechte Sie in Ihrem Einzelfall überhaupt haben.