Antwort15

Beweissicherungsverfahren

Wenn die Kilometerlaufleistung vom Verkäufer falsch angegeben wurde, haben Sie einen Anspruch aus den Mängelgewährleistungsrechten, weil ein deutlich zu hoher Kilometerstand regelmäßig einen Sachmangel darstellen wird.

Die Mängelgewährleistungsrechte können sogar dann bestehen, wenn Ihr Verkäufer die Mängelgewährleistung vollständig ausgeschlossen hat. Kann man ihm arglistige Täuschung nachweisen, so haftet der Verkäufer für die bewußt falsch angegebene Kilometerlaufleistung.

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