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Rücktritt vom Vertrag

Falls Ihr Verkäufer den Mangel nicht beheben konnte oder wollte oder eine Fristsetzung zur Nachbesserung entbehrlich ist, stehen Ihnen weitere Rechte zu.

Sie können unter anderem auch vom Vertrag mit Ihrem Verkäufer zurücktreten. Ihnen steht bei einem Mangel ein Rücktrittsrecht zu, gleich ob der Verkäufer den Mangel kannte oder nicht. Mit der Einlassung, er habe selbst nichts vom Mangel gewusst, kommt der Verkäufer nicht weiter. Der Rücktrittsanspruch ist verschuldensunabhängig. Den Rücktritt müssen Sie gegenüber Ihrem Verkäufer ausdrücklich erklären. Sie sind im Zweifelsfall dafür beweispflichtig. Daher machen Sie dies stets schriftlich oder unter Zeugen. Falls Sie Ihrem Verkäufer den Rücktritt schriftlich erklären möchten, sollten Sie sich den Erhalt des Schreibens entweder vom Verkäufer bestätigen lassen oder das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Haben Sie den Rücktritt vom Vertrag wirksam erklärt, so ist der ertrag rückabzuwickeln. Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug Ihrem Verkäufer zurückgeben müssen und dieser Ihnen den Kaufpreis zurückzahlen muß.

Das Gesetz sieht bei einem Rücktritt vor, dass auch der gezogene Nutzen auszugleichen ist. Sprich: Sind Sie mit dem Fahrzeug zwischenzeitlich zum Beispiel 10.000 km gefahren, so haben Sie aus dem Fahrzeug einen Nutzen (Abnutzung des Fahrzeugs) gezogen. Diesen haben Sie dem Verkäufer auszugleichen. Auch dieser gezogene Nutzen ist je nach Einzelfall zu schätzen. Als Faustformel können Sie je gefahrene 1.000 km einen Betrag von 0,4 bis 1,0 % des Kaufpreises ansetzen.

Wären Sie demnach in dem obigen Beispielsfall mit dem BMW 10.000 km gefahren und wären Sie dann zurückgetreten, so müßten Sie zwischen 400,00 und 1.000,00 € (0,4 – 1,0 % von 10.000,00 € mal 10=) an Nutzungsentschädigung an den Verkäufer zahlen. Die tatsächliche Quote wird am Ende zur Not das Gericht festlegen.

Bitte beachten Sie zudem: Bei unerheblichen Mängeln können Sie nicht vom Vertrag zurücktreten. Eine kleine Beule oder eine Schramme wird daher im Regelfall nicht zum Rücktritt berechtigen.

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