Antwort16
Direktanspruch gegen Versicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hat das Recht, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen abzugeben.
Werden gegen Sie bzw. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Ansprüche von Dritten erhoben, so hat Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einen eigenen Entscheidungsspielraum, ob, welche und in welcher Höhe sie geltend gemachte Schäden reguliert. Sie haben als Versicherter grundsätzlich keine Möglichkeit, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung anzuweisen, von Dritten geltend gemachte Schäden nicht zu regulieren. Der Geschädigte hat insoweit neben den Schadensersatzanspruch Ihnen gegenüber auch einen sog. Direktanspruch gegenüber Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.