Antwort6
Tilgungsfristen von Punkten
Die Löschung der Punkte aus dem Verkehrszentralregister richtet sich nach den sog. Tilgungsfristen, die in § 29 StVG festgelegt sind. Die Tilgungsfristen unterscheiden sich je nach Art des Verkehrsverstoßes:
1) Bei Ordnungswidrigkeiten werden die daraus resultierenden Punkte grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren getilgt.
2) Bei Straftaten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt stehen in fünf Jahren. 3) Bei Punkten aus Straftaten gem. §§ 315c (Straßenverkehrsgefährdung unter Alkohol-bzw. Drogeneinfluß), 316 (Drogen- oder Trunkenheitsfahrt) oder 323a (Vollrausch) StGB beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre.