Antwort48

Wirkung des Strafbefehls

Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das heißt, dass die Strafbehörden aus einem rechtskräftigen Strafbefehl vollstrecken können.

Sollten Sie die Frist zur Einlegung des Einspruches gegen den Strafbefehl schuldlos versäumt haben, so kann Ihnen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.

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Antwort47
Antwort49