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Klage auf Schmerzensgeld

Sobald es zu Personenschäden bei Unfällen gekommen ist, haben die Verletzten einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld hat die Funktion, dem Verletzten für seine Verletzungsfolgen eine Genugtuung zukommen zu lassen. Leider liegen die in Deutschland gezahlten Schmerzensgelder weit unter denjenigen, die z.B. aus den USA bekannt sind. So werden Schmerzensgelder über 10.000,00 € nur bei erheblichen Verletzungen gezahlte werden. Es zeigt sich, dass die Versicherer sich mit der Zahlung oftmals schwer tun. Nicht selten zahlen Versicherer erst auf massiven Nachdruck von Rechtsanwälten angemessene Schmerzensgelder. Nicht selten muß erst eine Klage angestrengt werden, bevor eine Auszahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfolgt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich insbesondere nach folgend FaktorenArt der Verletzung

-Intensität und Dauer der erlittenen Verletzungen
-Dauer der Heilbehandlung
-Krankenhausaufenthalt
-Dauer der Arbeitsunfähigkeit
-Umfang der verbleibenden Schäden (Narben, Behinderungen etc.)

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