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Regulierung durch Werkstätten

Viele Werkstätten bieten an, den Schaden direkt mit der Versicherung abzuwickeln. Dazu lassen sie sich bei Auftragserteilung meist sofort Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung abtreten. Die Werkstatt übersendet der Versicherung dann die Rechnung mit der Bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages direkt an die Werkstatt. Seien Sie mit solchen Angeboten Ihrer Werkstatt vorsichtig. Zum einen darf die Versicherung die Unfallschäden nicht für Sie als „Rechtsberater“ regulieren. Zum anderen hat die Reparaturwerkstatt ggf. auch eigene Interessen an der Schadensregulierung und stellt diese ggf. bei der Schadensregulierung in den Vordergrund. Zudem werden in diesen Fälle oftmals andere Schadenspositionen als die eigentlichen Reparaturrechnung außer acht gelassen. Und dies, obwohl Sie einen völlig berechtigten Anspruch auf diese weiteren Schadensersatzbeträge hätten. Daher: Sie müssen Ihren Schadensregulierungsanspruch nicht an die Werkstatt abtreten. Lesen Sie ein Auftragsformular der Werkstatt daher gut durch und sprechen die Werkstatt ggf. darauf an, dass Sie Ihre Ansprüche nicht abtreten möchten.

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