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Verletzungen durch Unfall

Unfälle sind in keinem Fall für irgend einen Beteiligten günstig. Besonders schlimm wird es jedoch, wenn es bei einem Unfall nicht bei Blechschäden bleibt, sondern es zu Verletzten oder sogar Toten kommt. Bei Verkehrsunfällen mit sog. Personenschäden sind die Beteiligten oftmals emotional stärker eingebunden. Zudem gestaltet sich in solchen Fällen die Unfallregulierung oftmals langwieriger und schwieriger. Kommt es glücklicherweise nur zu leichten Verletzungen, so kann der Schadensfall erfahrungsgemäß innerhalb von 6 Monaten abgewickelt werden. Bei gravierenden Verletzungsfolgen hingegen ziehen sich die Verfahren teilweise über Jahre hin und können bei bleibenden Schäden für den Betroffenen teilweise Wirkungen für den Rest ihres Lebens verursachen. Im Folgenden stellen wir Ihnen dar, welche Schadenpositionen Sie im Fall eines Personenschadens geltend machen können und wie solche „Schäden“ in der Praxis reguliert werden.

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