Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
Abbiegen, Wenden,Rückwärtsfahren | |||
35 | Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben | 9 Abs. 1 Satz 2, 4 49 Abs. 1 Nr. 9 | 10 € |
35.1 | - mit Gefährdung | 9 Abs. 1 Satz 2, 4 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9 | 30 € |
35.2 | - mit Sachbeschädigung | 35 € | |
36 | Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert | 9 Abs. 1 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 9 | 5 € |
37 | Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben | 9 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 9 | 10 € |
37.1 | - mit Behinderung | 9 Abs. 2 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9 | 15 € |
37.2 | - mit Gefährdung | 20 € | |
37.3 | - mit Sachbeschädigung | 25 € | |
38 | Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt | 9 Abs. 2 Satz 4, 5 49 Abs. 1 Nr. 9 | 10 € |
38.1 | - mit Behinderung | 9 Abs. 2 Satz 4, 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9 | 15 € |
38.2 | - mit Gefährdung | 20 € | |
38.3 | - mit Sachbeschädigung | 25 € | |
39 | Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen | 9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 9 | 10 € |
40 | Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet | 9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9 | 70 € |
41 | Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet | 9 Abs. 3 Satz 3 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9 | 70 € |
42 | Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen | 9 Abs. 4 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 9 | 10 € |
43 | Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet | 9 Abs. 4 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9 | 70 € |
44 | Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 9 Abs. 5 49 Abs. 1 Nr. 9 | 80 € |