Anwaltskosten
Anwaltskosten
Sie bei Beauftragung eines Rechtsanwalts die Möglichkeiten, nur eine Besprechung mit ihm zu vereinbaren. Eine Besprechung sollte nach einem Beratungsbedarf von ca. 1 Stunde nicht mehr als 150 bis 190 € kosten.
Des Weiteren können Sie mit dem Rechtsanwalt vereinbaren, dass dieser zunächst für Sie nur in die Akte schauen soll. Der Rechtsanwalt wird dann die Akte von der Staatsanwaltschaft anfordern. Er kann dann mit Ihnen die Akte besprechen und mit Ihnen das weitere Vorgehen ggf. besprechen. Nach Akteneinsicht und Besprechung mit dem Rechtsanwalt können Sie dann immer noch entscheiden, wie Sie in der Strafsache weiter vorgehen wollen. Eine Akteneinsicht und eine Besprechung des Akteninhalts sollten nicht mehr als 250 € bis 400 € kosten.
Nach Besprechung und Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt haben Sie dann die Möglichkeit mit ihm zu besprechen, ob er Sie auch in dem weiteren Strafverfahren vertreten soll. Dies macht ganz regelmäßig Sinn. Als Beschuldigter ist man selten in der Lage, sich frei von subjektiven Einstellungen und Vorurteilen freizumachen. Dies führt häufig zu unrealistischen Einschätzung und damit auch zu unrealistischen Herangehensweisen in einem Strafverfahren. Ein objektiver Berater, der zudem ggf. 100 von Strafverfahren im Verkehrsstrafrecht bearbeitet hat, kann Ihnen sicherlich eine solide und vernünftige Einschätzung der Situation geben. Zudem ist der Rechtsanwalt deutlich objektiver und kann die Situation realistisch einschätzen. Kosten für die Vertretung in einem Strafverfahren werden ca. 750 bis 1.500 € kosten. Im Einzelfall z.B. mehrere Hauptverhandlungstage können die Kosten natürlich auch deutlich höher sein. Besprechen Sie dies mit Ihrem Fachanwalt.
Besprechen Sie in jedem Fall vor einer Beauftragung mit Ihrem Fachanwalt, was ein solches Strafverfahren kostet. Sprechen Sie in diesem Zusammenhang in jedem Fall auch die Möglichkeit an, ob eine Kostenübernahme durch eine etwaige Rechtsschutzversicherung besteht. Häufig haben Betroffene eine Rechtsschutzversicherung, die auch die Kosten für ein Strafverfahren in Verkehrsstrafsachen übernehmen kann. Es sollte dann geklärt werden, ob die Kosten eines Strafverfahrens von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden oder nicht.
Sollten Sie keinen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen wollen, so werden Sie allein bei der Hauptverhandlung auftreten müssen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie in eine völlig ungewohnte Situation geraten werden. Sie sollten daher wissen, wie eine Hauptverhandlung im Grunde nach abläuft: