Abmessung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
Abmessung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen | |||
192 | Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombinationen in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war | 32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 3 Nr. 2 | 50 € |
193 | Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war | 31 Abs. 2 i.V.m. 32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 5 Nr. 3 | 75 € |