Abschleppen von Fahrzeugen
Abschleppen von Fahrzeugen
Verstöße beim Abschleppen von Fahrzeugen | |||
67 | Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren | 15a Abs. 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 15a | 20 € |
68 | Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet | 15a Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 15a | 5 € |
69 | Kraftrad abgeschleppt Warnzeichen | 15a Abs. 4 49 Abs. 1 Nr. 15a | 10 € |