Ausfallerscheinungen

Ausfallerscheinungen

Bei einer Fahrt unter Drogen müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie entweder ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren wegen § 316 StGB oder wegen § 315 c StGB eingeleitet wird. Welches Verfahren wegen der Drogenfahrt eingeleitet wird, hängt davon ab, welche Umstände bei der Drogenfahrt zu Tage getreten sind.



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Auslagenpauschale
Anerkennung gem. 28 FeV: