Besondere Verkehrslagen
Besondere Verkehrslagen
| Besondere Verkehrslagen | |||
| 49 | Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert | 11 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 11 | 20 € |
| 50 | Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet | 11 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 11 | 20 € |