Besondere Verkehrslagen

Besondere Verkehrslagen

  Besondere Verkehrslagen    
49 Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert 11 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 11 20 €
50 Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet 11 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 11 20 €

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Besetzung von Kraftomnibussen
Betriebsverbot und Beschränkungen