Beweissicherungsverfahren

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Beweissicherungsverfahren

Kommt es dennoch zu einem Rechtsstreit, so ist zu überlegen, ob Sie nicht ein sog. Beweissicherungsverfahren durchführen lassen möchten. Bei diesem Verfahren wird vor einem etwaigen ordentlichen Zivilverfahren nur ein ansonsten ggf. zu befürchtender verlustiger Beweis gesichert. Der Vorteil ist, dass Sie Ihr Fahrzeug unabhängig von der Dauer eines Prozesses in erster oder zweiter Instanz nach einem durchgeführten Beweissicherungsverfahren reparieren oder verschrotten lassen können, da die Beweise, z.B. ob ein Mangel vorlag, bereits gesichert wurden. Nach einem Beweissicherungsverfahren können Sie Ihr Fahrzeug auch unproblematisch verkaufen, was sich ansonsten in einem laufenden Prozess ggf. schwierig gestalten könnte.

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Beweispflicht
Bußgeld wegen Alkoholfahrt