Bußgeld wegen Alkoholfahrt

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Bußgeld wegen Alkoholfahrt

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Kraftfahrzeug ab einem Promillewert von 0,5 nicht mehr fahren dürfen. Selbst wenn keine Ausfallerscheinungen hinzutreten, kann gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, welches ebenfalls nicht unerhebliche Geldstrafen und bis zu drei Monaten Fahrverbot nach sich ziehen kann. Das bedeutet, dass auch derjenige der bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,1 Promille autofährt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, erhebliche Schwierigkeiten bekommen kann.

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