Bußgeldbescheid

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Widerspruch einlegen. Dieser muß nicht begründet werden. Es reicht, wenn Sie den Widerspruch fristgerecht bei der Bußgeldbehörde einreichen und erkennbar ist, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren möchten.

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