Datenermittlung bei flüchtigem Fahrer

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Datenermittlung bei flüchtigem Fahrer

Weigert sich der Fahrer die Daten herauszugeben oder weiß der Fahrer die Daten nicht, so haben Sie die Möglichkeit, durch das Kfz-Kennzeichen, die Haftpflichtversicherung in Erfahrung zu bringen. Gleiches gilt für den Fall, bei dem der Fahrer vom Unfallort flüchtet. Versuchen Sie sich in einem solchen Fall daher stets zumindest das Kennzeichen zu merken. Haben Sie sich da Kennzeichen notiert, kann man zumindest die gegnerische Haftpflichtversicherung herausfinden. Dies geschieht wie folgt:

Die Versicherungen haben eine Institution gegründet, über die Sie im Falle eines Unfalls die zuständige Haftpflichtversicherung des Schädiger ausfindig machen können. Über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie den Unfall melden. Geben Sie an, wo der Unfall wann passiert ist und teilen Sie mit, dass Sie zum Zweck der Schadensregulierung die zuständige Haftpflichtversicherung wissen müssen. Sie müssen zudem selbstverständlich das Kfz- Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs angeben.
Der Zentralruf der Autoversicherer wird Ihnen dann , meist innerhalb von 24 Stunden, die gegnerische Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer angeben. Unter dieser können Sie dann den Schaden bei der Versicherung anmelden. Sie sollten jedoch in solchen Fällen einen Rechtsanwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragen.

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