Diebstahl
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
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Diebstahl
Ein Pkw-Diebstahl ist nur versichert, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. In der Regel wird bei einem Diebstahl dann der sog. Wiederbeschaffungswert ersetzt.
In der Praxis können sich im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz bei Entwendung eines Fahrzeugs zahlreiche Probleme ergeben.
So sind Sie z.B. verpflichtet, den Diebstahl unverzüglich zu melden, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und nach ihren Kräften an der Aufklärung des Diebstahls mitzuarbeiten. Tun sie das nicht, kann man Ihnen die Verletzung sog. Obliegenheiten vorwerfen mit der Folge, dass der Versicherungsschutz erlöschen kann.
Ein anderes Problem ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls. Es gibt hierzu eine umfangreiche Rechtsprechung. Bitte nutzen Sie diesbezüglich auch unsere Urteilsdatenbank. So kann es z.B. grob fahrlässig sein, die Autoschlüssel im Flur ungeschützt abzulegen und die Verandatür über Nacht offen zu lassen, auch wenn die Wohnung nicht verlassen wurde. Wird der Diebstahl dann mittels der gestohlenen Autoschlüssel ermöglicht, wird wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz unter Umständen vollständig erlöschen.