Einfahren und Anfahren

Einfahren und Anfahren

  Einfahren und Anfahren    
47 Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet 10 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 10 30 €
47.1 - mit Sachbeschädigung 10 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 10 35 €
48 (weggefallen)    

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Erhöhung
Einrichtungen an Fahrrädern