Einrichtungen an Fahrrädern

Einrichtungen an Fahrrädern

  Einrichtungen an Fahrrädern    
229 Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen in Betrieb genommen 64a 69a Abs. 4 Nr. 4 10 €
230 Fahrrad oder Fahrrad mit Beiwagen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Schlussleuchten oder Rückstrahler in Betrieb genommen 67 Abs. 4 Satz 1, 3 69a Abs. 4 Nr. 8 10 €

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Einfahren und Anfahren
Einschränkung der Fahrerlaubnis