Einstweiliger Rechtsschutz

Einstweiliger Rechtsschutz

In begründeten Fällen kann der Betroffene daher einstweiligen Rechtsschutz beantragen. In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann der Betroffene erreichen, dass schon einmal summarisch vorläufig geprüft wird, ob die Verfügung der Führerscheinbehörde rechtmäßig ist. Dieses einstweilige Verfügungsverfahren geht deutlich schneller und dauert ggf. nur einige Wochen. Erachtet ein Gericht den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz für zulässig und begründet, so wird es dafür sorgen, dass die Entscheidung der Führerscheinbehörde auf sofortige Vollziehung ausgesetzt wird. Bei einer solchen Entscheidung des Gerichtes erhält der Fahrerlaubnisinhaber dann das Recht, zunächst wieder ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kann der betroffene Führerscheininhaber folglich die Entziehungsverfügung der Fahrerlaubnisbehörde abmildern, indem der Sofortvollzug des Führerscheinentzuges bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung aufgehoben wird.



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