Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Falls Sie Einwendungen gegen den Bußgeldbescheid haben, müssen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen! Nur bei rechtzeitigem Einspruch kann der Bußgeldbescheid überhaupt abgeändert werden. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden, kann eine Abänderung grundsätzlich nicht mehr erfolgen.
Sie haben nach Akteneinsicht oder nach Beratung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht immer noch die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid zu akzeptieren, indem Sie den Einspruch wieder zurücknehmen. Dies empfiehlt sich im übrigen dann, wenn die Aussichten, dass gegen den Bußgeldbescheid ernsthafte Einwendungen erhoben werden können, gering sind.
Viele Fristen beginnen nämlich erst zu laufen, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. So läuft z.B. die Tilgungsfrist oder die Frist, in der Sie innerhalb eines Jahres nicht zweimal mehr als 26 km/h fahren dürfen, erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Es macht folglich nicht immer einen Sinn, die Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch langes Prozessieren hinauszuzögern.