Fahrerflucht, Führerscheinentzug
Fahrerflucht, Führerscheinentzug
Das Gesetzt sieht vor, dass ein Führerscheinentzug regelmäßig dann anzuordnen ist, wenn nach einem Unfall mit Personenschaden bzw. mit Sachbeschädigung von erheblichen Werten der Fahrer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.