Fahrerflucht, Führerscheinentzug

Fahrerflucht, Führerscheinentzug

Das Gesetzt sieht vor, dass ein Führerscheinentzug regelmäßig dann anzuordnen ist, wenn nach einem Unfall mit Personenschaden bzw. mit Sachbeschädigung von erheblichen Werten der Fahrer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.



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Fahrverbot
Führerscheinentzug durch Verwaltungsbehörde