Fahrerlaubnis-Verordnung

Fahrerlaubnis-Verordnung

  Fahrerlaubnis-Verordnung    
  Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen    
251 Führerschein, Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins auf Verlangen nicht ausgehändigt 4 Abs. 2 Satz 2, 3 5 Abs. 4 Satz 2, 3 48 Abs. 3 Satz 2 74 Abs. 4 Satz 2 75 Nr. 4 10 €

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