Fußgänger

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  Fußgänger    
111 Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen 25 Abs. 1 Satz 2, 3 Halbsatz 2 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe a 5 EUR
112 Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten 25 Abs. 3 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe a  
112.1 - mit Gefährdung 25 Abs. 3 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 24 Buchstabe a 5 EUR
112.2 - mit Sachbeschädigung   10 EUR

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Fahrerlaubnis-Verordnung
Fußgängerüberweg