Fußgängerüberweg

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113 An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 26 Abs. 1, 3 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b 80 €
114 Bei stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg gefahren 26 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b 5 €

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