Grundregeln
Grundregeln
Grundregeln | |||
1 | Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt | 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1 | |
1.1 | einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt | 10 € | |
1.2 | einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert | 20 € | |
1.3 | einen anderen gefährdet | 30 € | |
1.4 | einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist | 35 € | |
1.5 | Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt | 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 4 | 30 € |
1.5 | Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt | 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 4 | 30 € |