Geldstrafe

Geldstrafe

Bei Verkehrsstraftaten ist regelmäßig mit einer Geldstrafe zu rechnen. Bei der Berechnung der Geldstrafe ist von maßgeblicher Bedeutung, wie viel Einkommen Sie netto haben. Sie sollten sich daher schon vor der Hauptverhandlung überlegen, welche Unterhaltsverpflichtungen Sie haben und wie viel Sie tatsächlich netto verdienen. Die Angabe Ihres Verdienstes bzw. Ihres Nettoeinkommens ist freiwillig. Sollten Sie hier jedoch keine Angaben machen, kann das Gericht Ihr Nettoeinkommen schätzen. Es ist regelmäßig ratsam, das Nettoeinkommen anzugeben. Prüfen Sie vorher, was für ein Nettoeinkommen Sie tatsächlich haben. Nicht selten stellt sich nach einem Strafverfahren heraus, dass der Nettobetrag tatsächlich geringer ist. Das Gericht wird Ihren Angaben, soweit diese glaubhaft erscheinen, Glauben schenken. Sie müssen keine Gehaltsabrechnung oder sonstigen Unterlagen mit zur Gerichtsverhandlung nehmen. Es ist ratsam, wenn Sie Ihr Nettoeinkommen im Zweifel eher nach unten abrunden als nach oben. Selbst fahrlässige oder vorsätzliche falsche Angaben bezüglich Ihres Nettoeinkommens sind vor Gericht nicht strafbar. Es ist daher durchaus zu Ihrem Vorteil, in einem Strafverfahren ein möglichst geringes Nettoeinkommen anzugeben. Es sollte dann jedoch für das Gericht nachvollziehbar und plausibel sein. Falls ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens einen Nettobetrag von 1.200 € angibt, so wird das Gericht dies im Zweifel nicht glauben und ggf. das Einkommen dann schätzen oder nachermitteln. Da sich die Geldstrafe der Höhe nach jedoch auch nach Ihrem Nettoeinkommen im Monat bezieht, so sollten Sie möglichst geringe Angaben machen können.

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