Hauptverhandlungstermin

Hauptverhandlungstermin

Das Kernstück eines Strafverfahrens stellt die Hauptverhandlung dar. In diesem Hauptverhandlungstermin lernt Sie der Richter für eine kurze Zeit persönlich kennen. Sie haben in dieser Zeit die Möglichkeit zu punkten. Sie sollten sich vor einer Hauptverhandlung überlegen, wie Sie in der Hauptverhandlung agieren wollen. So sind mehrere verschiedene Verteidigungsansätze denkbar. Zum einen kann die Tat von Anfang an abgestritten werden, es kann keine Aussage zur Sache gemacht werden, und es kann gehofft werden, dass Sie nicht überführt werden können. Gerade bei Straßenverkehrsstraftaten muss jedoch gut geprüft werden, ob dies die richtige Verteidigungsstrategie ist. Nicht selten sind die Beweise so erdrückend, dass eine Freispruchstrategie nicht zu empfehlen ist.

Kommt man zu dem Ergebnis, dass man die Tat zugeben will und sich der Strafe stellen will, so sollte auch diesbezüglich alles auf eine Karte gesetzt werden. Es sollte dem Gericht möglichst zeitnah angezeigt werden, dass man die Tat gesteht und auf die Ladung von Zeugen verzichtet. Sie sollten dem Gericht deutlich machen, dass es Ihnen leid tut, dass Sie eine Strafe akzeptieren und dass Sie die Tat wieder gutmachen wollen, ggf. können Sie auch deutlich machen, dass es sich um einen Ausrutscher gehandelt hat.

Es wird jeden Richter beeindrucken, wenn Sie sich bei Geschädigten entschuldigen, die Tat offen und ehrlich einräumen und Reue zeigen. Wenn auch nur in geringem Maße, so wird ein solches Verhalten ggf. ein niedrigeres Urteil hervorrufen als eine Konfliktverteidigung. Die Gefahr einer Konfliktverteidigung und ein Ableugnen der Täterschaft begründet immer einen Verdacht beim Richter, dass es sich hier um einen renitenten Straßenverkehrsteilnehmer handelt, dem eine härtere Strafe durchaus gut tut.

Im Fall einer Gerichtsverhandlung sollten Sie sämtliche wesentlichen Unterlagen mitnehmen. Nehmen Sie insbesondere z. B. Bescheinigungen über verkehrspsychologische Beratungen oder sonstige Führerscheinmaßnahmen mit. Legen Sie dem Gericht diese Bescheinigungen vor. Gerade in Trunkenheitsfahrten und einfachen Verkehrsstraftaten besteht die Gefahr, dass ein Gericht hier nach Schema F verfährt. Nehmen Sie sich durchaus die Zeit, um Besonderheiten in Ihrem Fall deutlich zu machen. Sie haben das Recht, sämtliche für Sie günstige Umstände darzulegen. Im Übrigen tun Sie gut daran, in einem Gerichtsverfahren Reue zu zeigen, wenn Sie die Tat dem Grunde nach einräumen.

In einem Gerichtsverfahren gibt es Regeln. So wird regelmäßig erst das Gericht fragen, dann die Staatsanwaltschaft, und erst dann sind Sie an der Reihe. Haben Sie Respekt vor dem Gericht. Stehen Sie bei Urteilsverkündung auf. Halten Sie sich zurück. Kommen Sie ordentlich gekleidet zu der Gerichtsverhandlung und zeigen Sie schon dem Richter von Anfang an, dass Sie das Strafverfahren ernst nehmen.

Selbst nach einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung haben Sie noch weitere Chancen, ein Urteil abzumindern.





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