Nutzungsausfallentschädigung
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
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Nutzungsausfallentschädigung
Die Nutzungsausfallentschädigung gesteht die Rechtsprechung dem Geschädigten zu, der zwar eigentlich einen Anspruch auf einen Mietwagen hätte, aber auf einen Mietwagen verzichtet. Da dieser Geschädigte gegenüber einem solchen, der einen Mietwagen in Anspruch nimmt, nicht schlechter gestellt werden soll, billigt ihm die Rechtssprechung einen sog. Nutzungsausfallentschädigungsanspruch zu. Dieser Nutzungsausfallentschädigungsanspruch besagt, dass Sie statt der Mietwagenkosten einen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Nutzungsvorteil haben, den Sie gehabt hätten, wenn Sie Ihr Fahrzeug hätten nutzen können. Der Nutzungsausfallentschädigungsanspruch wird dabei wie folgt berechnet: Es gibt Nutzungsausfallentschädigungstabellen zum Beispiel von Sanden und Küppersbusch. In dieser Tabelle sind sämtliche Fahrzeugtypen auch mit unterschiedlicher Motorisierung und Ausstattung aufgeführt. Die Tabelle sortiert die Fahrzeugtypen in insgesamt acht Klassen von A bis F. Je nach Klasse ist die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag anders berechnet. Angenommen Sie besitzen einen Mercedes 240 mit normaler Ausstattung. Dieses Fahrzeug wird in die Klasse G einsortiert. Demnach hätten Sie dann eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag in Höhe von 59,00 €. Da in dem Beispielsfall Ihr Fahrzeug insgesamt 11 Tage zu Reparatur war, hätten Sie einen Nutzungsausfallentschädigungsanspruch von insgesamt 649,00 €.