Ratenzahlung bei Geldstrafe
Ratenzahlung bei Geldstrafe
Wurde in einem Urteil eine Geldstrafe ausgesprochen, so besteht für den Verurteilten regelmäßig die Möglichkeit, die Geldbuße entweder auf einmal zu zahlen oder mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ein Verurteilter hat zudem die Kosten eines strafgerichtlichen Verfahrens zu tragen.