Rechtsfahrgebot

Rechtsfahrgebot

  Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen 2 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2  
4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet   80 €
4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert   80 €

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Ratenzahlung bei Geldstrafe