Rechtsfahrgebot
Rechtsfahrgebot
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | 2 Abs. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 2 | ||
4.1 | bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet | 80 € | |
4.2 | auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert | 80 € |