Recht auf einen Rechtsanwalt:
Recht auf einen Rechtsanwalt:
Jeder Beschuldigte hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Hiervon sollte der Beschuldigte in jedem Fall Gebrauch machen. Selbst vermeintlich geringe Verstöße können jedenfalls zu gravierenden Maßnahmen führen. Insbesondere im verkehrsrechtlichen Bereich droht häufig ein Fahrverbot bzw. der Entzug des Führerscheins. Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich fachkundiger Hilfe in Form eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu bedienen.
Bei der Auswahl des Rechtsanwaltes sollte der Beschuldigte in jedem Fall einen Spezialisten hinzuziehen. Heutzutage kann kein Rechtsanwalt mehr sämtliche Rechtsgebiete überschauen. Der Beschuldigte kann sich daran orientieren, welcher Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und/oder Strafrecht führt. Der Beschuldigte sollte bei der Auswahl eines Rechtsanwalts einen Fachanwalt für das jeweilige Gebiet aufsuchen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht/Strafrecht hat dann nicht zum ersten Mal oder nur in wenigen Fällen einen Beschuldigten verteidigt. Ein Fachanwalt wird sich deutlich besser mit verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Fragestellungen auskennen als ein Rechtsanwalt, der im Übrigen sämtliche Rechtsgebiete abdecken möchte.