Reparatur, Mangel bei entfernter Fahrt

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Was ist, wenn der Mangel bei einer weit entfernten Fahrt auftritt?

Der Kunde darf von sich aus im Regelfall nicht zu einer anderen Werkstatt fahren und den Mangel dort beheben lassen. Dies darf der Kunde nur ausnahmsweise.

Der Kunde darf nur dann den Mangel in einer anderen Vertragswerkstatt beseitigen lassen, wenn das Fahrzeug mehr als 50 km von der Werkstatt, die den ursprünglichen Mangel behoben hat, liegen geblieben ist. In einem solchen Fall, darf er das Fahrzeug dann in der nächsten Vertragswerkstatt reparieren lassen.

Es sollte vor Auftragserteilung jedoch die eigentlichen Werkstatt kontaktiert werden. Es sollte geklärt werden, ob in der Vertragswerkstatt die Reparatur durchgeführt werden soll. Der anderen Werkstatt ist in einem solchen Fall mitzuteilen, dass es sich bei der Reparatur um einen Gewährleistungsfall handelt. In der Auftragserteilung sollte aufgenommen werden, dass es sich um einen Fall der Mängelbeseitigung handelt. Dabei sollte der Name der eigentlichen Werkstatt mit notiert werden .

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