Reparatur, Nachbesserung

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Wie oft hat die Werkstatt das Recht einen Mangel nachzubessern?

Grundsätzlich hat die Werkstatt das Recht, zu versuchen, den Mangel auf eigene Rechnung in der eigenen Werkstatt nochmals zu beheben. Tritt der Mangel jedoch erneut wieder auf, so braucht der Kunde sich nicht darauf einzulassen, den Schaden nochmals bei der gleichen Werkstatt reparieren lassen zu müssen.

Spätestens nach dem zweiten Nachbesserungsversuch wird man dem Kunden zugestehen müssen, eine andere Firma mit der Reparatur zu beauftragen bzw. den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder die Minderung des Rechnungsbetrages verlangen zu können.

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Reparatur, Mangel bei entfernter Fahrt
Reparatur, wiederholte Mängel