Die sofortige Entziehung

Die sofortige Entziehung

Entzieht die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis, so wird dies regelmäßig mit sofortiger Wirkung erfolgen. Ab dem Zeitpunkt, in dem die Verwaltungsbehörde folglich den Verwaltungsakt erlässt, ist die Fahrerlaubnis entzogen. Eine aufschiebende Wirkung diesbezüglich gibt es folglich regelmäßig nicht. Dies bedeutet, dass der Betroffene in der ungünstigen Position ist, dass die Verwaltungsbehörde ihm die Fahrerlaubnis entzogen hat. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist er jedoch sofort nicht mehr berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Selbst wenn er hiergegen Rechtsmittel einlegt, führt dies nicht dazu, dass er bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiterhin sein Fahrzeug führen darf. Da ein Widerspruchsverfahren bzw. ein Klageverfahren Monate und Jahre dauern kann, reicht Betroffenen regelmäßig ein Widerspruch bzw. ein Klageverfahren gegen die Entziehungsverfügung der Fahrerlaubnisbehörde nicht.



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