Sonntagsfahrverbot

Sonntagsfahrverbot

  Sonntagsfahrverbot    
119 Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 30 Abs. 3 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 25 75 €
120 Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen 30 Abs. 3 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 25 380 €

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Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers