Überholen

Überholen

  Überholen    
16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 5 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 5 30 €
16.1 - mit Sachbeschädigung 5 Abs. 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 35 €
17 Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 5 Abs. 1 49 Abs. 1 Nr. 5 100 €
18 Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 5 Abs. 2 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5 80 €
19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 49 Abs. 1 Nr. 5 100 €
19.1 und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 5 150 €
19.1.1 mit Gefährdung 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 250 € Fahrverbot1 Monat
19.1.2 mit Sachbeschädigung 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 300 €Fahrverbot1 Monat
20 Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) 5 Abs. 3 Nr. 2 49 Abs. 1 Nr. 5 70 €
21 Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug 5 Abs. 3a 49 Abs. 1 Nr. 5 120 €
21.1 mit Gefährdung 5 Abs. 3a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 200 € Fahrverbot 1 Monat
21.2 mit Sachbeschädigung 5 Abs. 3a 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 240 €Fahrverbot1 Monat
22 Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 5 Abs. 4 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5 80 €
23 Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 5 Abs. 4 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5 30 €
23.1 - mit Sachbeschädigung 5 Abs. 4 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 35 €
24 Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 5 Abs. 4 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 5 10 €
25 Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 5 Abs. 4 Satz 4 49 Abs. 1 Nr. 5 20 €
26 Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 5 Abs. 6 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5 30 €
27 Als Führer eines langsameren Fahrzeugs Geschwindigkeit nicht ermäßigt oder nicht gewartet, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen 5 Abs. 6 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 5 10 €
28 Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 5 Abs. 7 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 5 25 €
28.1 - mit Sachbeschädigung 5 Abs. 7 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 5 30 €

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