Übermäßige Straßenbenutzung

Übermäßige Straßenbenutzung

  Übermäßige Straßenbenutzung    
115 Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt 29 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 2 Nr. 6 40 €
116 Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ 29 Abs. 3 49 Abs. 2 Nr. 7 40 €

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Überprüfung mitzuführender Gegenstände