Unternehmer und wer ist Verbraucher
Unternehmer und wer ist Verbraucher
Das Gesetz sagt:
„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“
Das bedeutet: Kaufen Sie Ihr Fahrzeug als Privatperson zum privaten Gebrauch dann sind Sie Verbraucher im Sinn des BGB.
Kaufen Sie das Fahrzeug jedoch z.B. als Steuerberater und wollen Sie das Fahrzeug in Ihr Unternehmen einbringen, so werden Sie unter Umständen als Unternehmer tätig, da der Fahrzeugkauf dann ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden würde, denn:
„Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“
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Schadenspositionen bei Personenschäden:
Unfälle sind in keinem Fall für irgend einen Beteiligten günstig. Besonders schlimm wird es jedoch, wenn es bei einem Unfall nicht bei Blechschäden bleibt, sondern es zu Verletzten oder sogar Toten kommt. Bei Verkehrsunfällen mit sog. Personenschäden sind die Beteiligten oftmals emotional stärker eingebunden. Zudem gestaltet sich in solchen Fällen die Unfallregulierung oftmals langwieriger und schwieriger. Kommt es glücklicherweise nur zu leichten Verletzungen, so kann der Schadensfall erfahrungsgemäß innerhalb von 6 Monaten abgewickelt werden. Bei gravierenden Verletzungsfolgen hingegen ziehen sich die Verfahren teilweise über Jahre hin und können bei bleibenden Schäden für den Betroffenen teilweise Wirkungen für den Rest ihres Lebens verursachen. Im Folgenden stellen wir Ihnen dar, welche Schadenpositionen Sie im Fall eines Personenschadens geltend machen können und wie solche „Schäden“ in der Praxis reguliert werden: